Haftung
Als Unternehmen für Sonder- und Expressfahren arbeiten wir ausschließlich nach den Grundlagen der ADSp/CMR.
Um Ihnen ein besseres Verständnis zu liefern, was diese Grundlagen bedeuten, erhalten Sie hier eine detaillierte Übersicht unserer Haftungsgrenzen.
Für unsere Leistungen gelten somit jeweils die ADSp und der CMR in aktuellster Fassung. Das beinhaltet folgende Haftungsgrenzen:
Haftungsgrenzen
Güterschäden (ohne See) 8,33 SZR* /Brutto-kg (entspricht ca. 10 € je Kg Fracht)
Verspätungsschäden dreifaches Frachtentgeld
Fallbeispiel
Transport innerhalb Deutschlands für ein Getriebe mit einem Gewicht von brutto 200 kg zum Preis von 250,00 € netto und einem Warenwert von 3.000,00 €.
Bei einem Güterschaden
Güterschaden: Haftung nach ADSp mit 8,33 SZR/Brutto-kg = 8,33 SZR (10 € je Kg)* 200 kg
Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 2.000,00 €
Bei verspätetem Transport national
Verspätungsschaden: Haftung nach HGB/VBGL mit den dreifachen der Fracht = 3 * 250,00€
Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 750,00 €
Haftungsgrenzen
Güterschäden 8,33 SZR*/Brutto-kg (entspricht ca. 10 € je Kg Fracht)
KEINE vertragliche Erweiterung der Höchstgrenze möglich!
Verspätungsschäden einfache Fracht
Fallbeispiel
Transport von Deutschland nach Italien von einem Getriebe mit einem Gewicht von brutto 200 kg zum Preis von 250,00 € netto und einem Warenwert von 3.000,00 €.
Bei einem Güterschaden
Güterschaden: Haftung nach CMR mit 8,33 SZR/Brutto-kg = 8,33 SZR (10 € je Kg)* 200 kg
Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 2.000,00 €
Bei verspätetem Transport
Verspätungsschaden: Haftung nach CMR mit dem einfachen der Fracht =1 * 250,00 €.
Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 250,00 €.
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