Haftung

Als Unternehmen für Sonder- und Expressfahren arbeiten wir ausschließlich nach den Grundlagen der ADSp/CMR.

Um Ihnen ein besseres Verständnis zu liefern, was diese Grundlagen bedeuten, erhalten Sie hier eine detaillierte Übersicht unserer Haftungsgrenzen.

 

Für unsere Leistungen gelten somit jeweils die ADSp und der CMR in aktuellster Fassung. Das beinhaltet folgende Haftungsgrenzen:

Haftung nach ADSp

Haftungsgrenzen

Güterschäden (ohne See) 8,33 SZR* /Brutto-kg (entspricht ca. 10 € je Kg Fracht)

Verspätungsschäden dreifaches Frachtentgeld

 

Fallbeispiel

Transport innerhalb Deutschlands für ein Getriebe mit einem Gewicht von brutto 200 kg zum Preis von 250,00 € netto und einem Warenwert von 3.000,00 €.

 

Bei einem Güterschaden

Güterschaden: Haftung nach ADSp mit 8,33 SZR/Brutto-kg = 8,33 SZR (10 €  je Kg)* 200 kg

Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 2.000,00 €

 

Bei verspätetem Transport national

Verspätungsschaden: Haftung nach HGB/VBGL mit den dreifachen der Fracht = 3 * 250,00€

Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 750,00 €

Haftung nach CMR

Haftungsgrenzen

Güterschäden 8,33 SZR*/Brutto-kg (entspricht ca. 10 € je Kg Fracht)

KEINE vertragliche Erweiterung der Höchstgrenze möglich!

Verspätungsschäden einfache Fracht

 

Fallbeispiel

Transport von Deutschland nach Italien von einem Getriebe mit einem Gewicht von brutto 200 kg zum Preis von 250,00 € netto und einem Warenwert von 3.000,00 €.

 

Bei einem Güterschaden

Güterschaden: Haftung nach CMR mit 8,33 SZR/Brutto-kg = 8,33 SZR (10 €  je Kg)* 200 kg

Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 2.000,00 €

 

Bei verspätetem Transport

Verspätungsschaden: Haftung nach CMR mit dem einfachen der Fracht =1 * 250,00 €.

Entspricht einer Haftungshöchstgrenze von 250,00 €.

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